Rechtliches
Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die konkretisierende Luftverkehrsordnung (LuftVO) sowie die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) sind die zentralen Gesetze zur Ordnung des Luftraums in Deutschland. Sie enthalten die für den Aufstieg per Flächenflugzeug, Hubschrauber oder Drohne relevanten Vorschriften.
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Selbstverständlich kenne ich diese relevanten Rechtsvorschriften und halte mich stets daran. Alle notwendigen Aufstiegsgenehmigungen sind vorhanden. Für Flugbeschränkungen nach § 11 LuftVO, beispielsweise in Gebieten mit Hubschrauberlandeplätze, in trotzdem spezifische Einzelaufstiegsgenhmigungen notwendig. Obwohl ich mit allen Flugsicherungsposten im Umkreis bestens vernetzt bin ist eine kleine Vorlaufzeit zur Planung notwendig.
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Für jeden Auftrag besteht eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von € 1,5 Millionen. Das technische Equipment ist außerdem vollkaskoversichert.
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Ich bin außerdem Mitglied im Deutschen Modellflieger Verband.